{"id":207,"date":"2020-09-02T14:22:10","date_gmt":"2020-09-02T12:22:10","guid":{"rendered":"https:\/\/serwo.rocket-dev.de\/?page_id=207"},"modified":"2023-06-15T14:58:02","modified_gmt":"2023-06-15T12:58:02","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.serwo.eu\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"has-serwo-red-color has-text-color wp-block-heading\">Serwo Packaging<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 \u2013 Geltung der Bedingungen, anwendbares Recht<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Beziehungen zwischen uns und unseren K\u00e4ufern\/Bestellern gilt deut-sches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des deutschen Internationalen Privatrechtes.<br>(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers\/Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben.<br>(3) Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich best\u00e4tigt werden; die Schriftformabrede kann nicht m\u00fcndlich aufgehoben werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 \u2013 Angebot und Vertragsabschlu\u00df<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerkl\u00e4rungen bed\u00fcrfen zur Rechtswirksam-keit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Best\u00e4tigung. Das gleiche gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden.<br>(2) Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<br>(3) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusagen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 \u2013 Preise<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Ma\u00dfgebend sind die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.<br>(2) Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk Egeln ausschlie\u00dflich Verpackung. Erfolgt eine Fakturierung in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung, so ist bei Zahlung von dem Kurswerte auszugehen, welcher zur Zeit des Rechnungsdatums f\u00fcr den Zahlungsort Leverkusen ma\u00dfgeblich ist.<br>(3) Erh\u00f6hen sich nach Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung, aber vor unserer Lieferung bzw. einer Teillieferung unsere Geste-hungskosten um mehr als 5 %, so sind wir berechtigt, die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Preise entsprechend den durch die Erf\u00fcllung des Auftrags entstehenden Mehrkosten zu erh\u00f6hen, wenn die Lieferung sp\u00e4ter als 30 Tage nach Auftragsbe-st\u00e4tigung erfolgt. Im Falle einer Erh\u00f6hung von mehr als 10 % des in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preises ist der K\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 4 \u2013 Lieferzeiten<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Liefertermine oder -fristen, die f\u00fcr uns verbindlich sein sollen, bed\u00fcrfen hierzu der schriftlichen Best\u00e4tigung. Lieferfristen f\u00fcr Anfertigungen nach Kundenwunsch beginnen erst nach Vorliegen der genehmigten Muster\/Korrekturabz\u00fcge. Ist ein verbindlicher Termin nach dem Kalender bestimmt, kommen wir gleichwohl nicht in Verzug, wenn nicht der K\u00e4ufer die Leistung schriftlich unter Fristsetzung anmahnt.<br>(2) Lieferungs- und Leistungsverz\u00f6gerung aufgrund von h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen u. \u00e4., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren UnterIieferanten eintreten, bei Maschinen- und Werkzeugbruch und St\u00f6rung der Materiallieferung \u2013 haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Frist\u00fcberschreitungen oder Nichtlieferung haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie auf nicht rechtzeitiger, ausbleibender oder fehlerhafter Lieferung unserer Unterlieferanten beruhen. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der K\u00e4ufer kann aus der Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit oder dem R\u00fccktritt unsererseits keine Schadener-satzanspr\u00fcche gegen uns geltend machen.<br>(3) Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate dauert, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teiles des Vertrages zur\u00fcckzutreten. Auch in diesem Falle stehen dem K\u00e4ufer Schadensersatzanspr\u00fcche gegen uns nicht zu, soweit wir den Grund zum R\u00fccktritt nicht mindestens grob fahrl\u00e4ssig verursacht haben.<br>(4) Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus irgendeinem mit uns geschlossenen Vertrag in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist und gleichzeitiger Androhung der Erf\u00fcllungsablehnung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Der Schadensersatz betr\u00e4gt 10 % der Auftragssumme, wobei uns der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten bleibt. Geraten wir mit der Erf\u00fcllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag gegen-\u00fcber dem K\u00e4ufer in Verzug, so ist der K\u00e4ufer seinerseits nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn wir den Verzug vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt haben.<br>(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Ist ein Raten-, Sukzessiv- oder Teillieferungsvertrag verein-bart, sind wir zu vom vereinbarten Umfang abweichenden Lieferungen nur verpflichtet, wenn wir eine entsprechende Abforderung schriftlich best\u00e4tigt haben.<br>(6) Bei Anzeige der Versandbereitschaft durch uns innerhalb einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist gilt die Lieferfrist als ein-gehalten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 5 \u2013 Gefahren\u00fcbergang<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Haben wir Versandbereitschaft gemeldet und ist Abholung durch den K\u00e4ufer vereinbart, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers.Transportmittel und Transportweg sind bei Fehlen anderer Weisungen dem Verk\u00e4ufer \u00fcberlassen. Bei Abholung durch den K\u00e4ufer ist dieser nicht berechtigt, etwaige Wartezeiten in Rechnung zu stellen, es sei denn, wir befinden uns zu diesem Zeitpunkt infolge eigener mindestens grober Fahrl\u00e4ssigkeit in Verzug.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 6 \u2013 Material und Ausf\u00fchrung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr Folien und Folienprodukte sind folgende technisch bedingte Toleranzen handels\u00fcblich und k\u00f6nnen als Grund f\u00fcr eine Beanstandung nicht anerkannt werden:<br>Mittlere Foliendicke &lt; 15 my: \u202225 %, &gt;=15 my: \u202215 %, &gt;=25 my: \u202213 %<br>Anfertigungsmenge &lt;=200 kg: \u202210 %, &gt;200 kg: \u20227 %, &gt;1000 kg: \u20225 %, &gt;5000 kg: \u20224 %<br>sonstige Abmessungen: \u20225 %<br>(2) Wir behalten uns \u2013 insbesondere bei Anfertigungsware \u2013 eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20 % der bestellten Mengen unter Berechnung der tats\u00e4chlichen Liefermenge vor.<br>(3) Bei Anfertigung von Erzeugnissen aus Papier und Kunststoff ist der Anfall fehlerhafter Ware technisch unvermeidbar. Ein fehlerhafter Anteil bis zu 4 % der Gesamtmenge kann nicht beanstandet werden, gleichg\u00fcltig, ob die M\u00e4ngel in der Verarbeitung oder im Druck liegen.<br>(4) Wir \u00fcbernehmen keine Garantie f\u00fcr Wanderungen von Weichmachern, paraffin\u00f6sen Farbstoffen und Bindemitteln und haften nicht f\u00fcr sich daraus herleitende Folgen. Auch haften wir nicht f\u00fcr die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen und Impr\u00e4gnierungen von Papieren und Kunststoffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 7 \u2013 Druck<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Korrekturabz\u00fcge werden einmalig unberechnet geliefert. Sie sind vom K\u00e4ufer auf Satz- und sonstige Fehler zu \u00fcberpr\u00fcfen und uns druckreif erkl\u00e4rt zur\u00fcckzugeben. Wir haften nicht f\u00fcr vom Besteller \u00fcbersehene Fehler. Bei \u00c4nderung nach Druckge-nehmigung gehen alle Spesen einschlie\u00dflich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des K\u00e4ufers. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderIiche Ab\u00e4nderungen, insbesondere Autorenkorrekturen, nach der daf\u00fcr aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Korrekturabz\u00fcge in verschiedener oder mehrfarbiger Ausf\u00fchrung werden in jedem Falle in Rechnung gestellt.<br>(2) F\u00fcr Drucke werden normale Farben verwendet. Besondere Anspr\u00fcche an die Farben sind Bestandteil des Auftrages und m\u00fcssen deshalb bei Auftragserteilung ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Wir behalten uns geringf\u00fcgige Farbabweichungen vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Minderung. Bei Drucken mit Bronzefarben lehnen wir jede Haftung von Oxidationssch\u00e4den ab. Auch f\u00fcr die Lichtbest\u00e4ndigkeit, Lichtechtheit, Ver\u00e4nderlichkeit, Abriebfestigkeit und Wasserbest\u00e4ndigkeit der Druckfarben k\u00f6nnen wir keine Gew\u00e4hr \u00fcbernehmen.<br>(3) Wir sind berechtigt, auf den von uns hergestellten und vertriebenen Erzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma aufmerksam zu machen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 8 \u2013 Verf\u00fcgungs- und Schutzrechte<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Druckunterlagen (Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Klischees u. \u00e4.), die zur Ausf\u00fchrung von Bestellungen von uns gefertigt wurden, bleiben bis zur Vernichtung in unserem Besitz und Eigentum, auch wenn der K\u00e4ufer die anteiligen oder gesamten Kosten f\u00fcr diese Produktionsmittel \u00fcbernommen hat. Die Aufbewahrung und Instandhaltung \u00fcbernehmen wir unentgeltlich. F\u00fcr fremde Druckunterlagen \u00fcbernehmen wir nach Ablauf von 4 Wochen nach Auftragserledigung keine Haftung mehr. Tiefdruckzylinder werden 6 Monate nach Auftragserledigung gel\u00f6scht; alle \u00fcbrigen Druckunterlagen vernichten wir 2 Jahre nach Ablieferung der Ware, auch wenn der K\u00e4ufer keine Freigabe erteilt.<br>(2) An Kostenvoranschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen, Modellen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und s\u00e4mtliche Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nur mit unserem Einvernehmen zug\u00e4nglich gemacht werden. Zu Angeboten geh\u00f6rige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen, insbesondere bei nicht erfolgter Auftragserteilung, an uns zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 9 \u2013 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechts-grund gegen den K\u00e4ufer jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gew\u00e4hrt, die wir auf Verlangen nach Wahl des K\u00e4ufers freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Eine Tilgungs-bestimmung des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 366 Abs. 1, 367 Abs. 2 BGB, soweit sie nicht schon nach \u00a7 10 Abs. 1 dieser Bedingungen unbeachtlich ist, hindert den Fortbestand unserer nachstehenden Sicherungsrechte nicht.<br>(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f\u00fcr uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, da\u00df das (Mit-)Eigentum des K\u00e4ufers an der einheitlichen Sache anteilig entsprechend dem Rechnungswert auf uns \u00fcbergeht. Der K\u00e4ufer verwahrt das (Mit-)Eigentum f\u00fcr uns unentgeltlich. Ware, an welcher uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<br>(3) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solan-ge er nicht im Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in dem Umfang an uns ab, in welchem Anspr\u00fcche unsererseits gegen den K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df Abs. 1 bestehen. Wir erm\u00e4chtigen den K\u00e4ufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<br>(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benach-richtigen.<br>(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcck-zunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zur\u00fccknah-me sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrage.<br>(6) Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollst\u00e4ndigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des K\u00e4ufers eingegangen sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a710 \u2013 Zahlung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen porto- und spesenfrei 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des K\u00e4ufers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen.<br>(2) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst zwei Wochen nach Einl\u00f6sung des Schecks als erfolgt. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des K\u00e4ufers. Zahlungen an unsere Angestellten und Vertreter befreien den K\u00e4ufer nur dann, wenn unsere Angestellten und Vertreter mit einer Inkassovollmacht versehen sind, deren Vorlage der K\u00e4ufer vor Zahlung verlangen mu\u00df.<br>(3) Bei der \u00dcberschreitung des F\u00e4lligkeitsdatums sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.<br>(4) Die Hereinnahme von eigenen oder fremden Schecks oder Wechseln bleibt uns in jedem Falle vorbehalten und erfolgt zahlungshalber. Erkl\u00e4ren wir uns mit der Hereinnahme eines Wechsels einverstanden, gilt dieses Einverst\u00e4ndnis nur unter der Bedingung, da\u00df der Wechsel uns sp\u00e4testens 10 Tage nach Rechnungsdatum vorliegt. Nach Fristablauf sind wir an unsere Einver-st\u00e4ndniserkl\u00e4rung nicht mehr gebunden. Bei der Hereinnahme von Schecks und Wechseln hat der K\u00e4ufer in jedem Fall s\u00e4mtliche Kosten und Diskontspesen zu \u00fcbernehmen.<br>(5) Kommt der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, l\u00f6st er insbesondere einen Scheck nicht ein, oder werden uns andere Umst\u00e4nde bekannt, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers infrage stellen, so sind wir berechtigt, Vor-auszahlung oder Sicherheitsleistung auch hinsichtlich anderer, noch nicht erf\u00fcllter Vertr\u00e4ge zu verlangen und die Auslieferung weiterer Waren, auch hinsichtlich anderer Vertr\u00e4ge, bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung und Sicherung aller unserer Anspr\u00fcche zur\u00fcckzuhalten.<br>(6) Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unstreitig sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a711 \u2013 Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Gew\u00e4hrleistung betr\u00e4gt 6 Monate.<br>(2) M\u00e4ngelr\u00fcgen sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen bei Waren, die nach Anlieferung be- bzw. weiterverarbeitet werden oder als Gelegenheits- oder Sonderposten oder als Zweite Wahl verkauft wurden.<br>(3) Der K\u00e4ufer mu\u00df uns M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen; ma\u00dfgeblich ist der Eingang der R\u00fcge bei uns. Diese Verpflichtung obliegt dem K\u00e4ufer auch dann, wenn die Ware in seinem Auftrag an Dritte zur Auslieferung kommt. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind uns unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Beruft sich der K\u00e4ufer auf verdeckte oder verborgene M\u00e4ngel, so ist er daf\u00fcr beweispflichtig, da\u00df die Mangelhaftigkeit der Ware nicht offenkundig war, bei Durch-f\u00fchrung von Stichproben, da\u00df hierbei Fehler nicht aufgefallen sind. Ist hinsichtlich der von uns gelieferten Ware eine f\u00f6rmliche Abnahme durch den K\u00e4ufer vereinbart, so ist nach Durchf\u00fchrung dieser Abnahme die R\u00fcge von M\u00e4ngeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen; die Beweislast insoweit liegt beim K\u00e4ufer.<br>(4) Im Falle einer M\u00e4ngelr\u00fcge steht uns zur M\u00e4ngelbeseitigung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu. Schl\u00e4gt die M\u00e4ngelbeseitigung nach Ablauf einer angemessenen Frist fehl, kann der K\u00e4ufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages in dem Umfang, in welchem die Nachbesserung oder Neulieferung fehlge-schlagen ist, verlangen. Durch die R\u00fccknahme beanstandeter Ware wird keine Verpflichtung zur Gew\u00e4hrleistung begr\u00fcndet.<br>(5) Eine Haftung f\u00fcr normale Abnutzung ist ausgeschlossen. M\u00e4ngelanspr\u00fcche (Nachbesserung oder Neulieferung) bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit.<br>(6) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns stehen nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.<br>(7) Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Produkte und schlie\u00dfen sonstige Anspr\u00fcche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Eigenschaftszusicherungen, die den K\u00e4ufer gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern sollen. Aus solchen Sch\u00e4den haften wir jedoch nur bis zum dreifachen des Rechnungs-betrages, wobei dem K\u00e4ufer das Recht zum Nachweis eines h\u00f6heren Schadens, verursacht durch unsere mindestens grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, vorgehalten ist.<br>(8) Zur Leistung von Schadensersatz f\u00fcr M\u00e4ngel oder M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den sind wir im \u00fcbrigen nur bei Vorliegen vom K\u00e4ufer zu beweisender grober Fahrl\u00e4ssigkeit bzw. Vorsatzes verpflichtet. Im Fall von uns zu vertretender grober Fahrl\u00e4ssigkeit wird unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a712 \u2013 Konstruktions\u00e4nderungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Technische \u00c4nderungen unserer Erzeugnisse, insbesondere Abweichungen von Mustern fr\u00fcherer Lieferungen in Ausf\u00fchrung und Werkstoff behalten wir uns ohne vorherige Ank\u00fcndigung vor. Solche \u00c4nderungen berechtigen den K\u00e4ufer nur dann zu einer R\u00fcge, wenn die vertraglich vorgesehene Funktion der Erzeugnisse dadurch beeintr\u00e4chtigt wird, wof\u00fcr der K\u00e4ufer beweispflichtig ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a713 \u2013 Patente<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Benutzung an uns eingesandter Zeichnungen, Skizzen, Modelle usw. haftet ausschlie\u00dflich der K\u00e4ufer. Gegebenenfalls wird der K\u00e4ufer uns von Anspr\u00fcchen Dritter aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte freistellen. Wir sind zu einer Nachpr\u00fcfung der vorbezeichneten Unterlagen in Bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a714 \u2013 Vertraulichkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>Falls nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a715 \u2013 Haftungsbegrenzung<\/h3>\n\n\n\n<p>Unsere Haftung regelt sich ausschlie\u00dflich nach den in den vorstehenden Abschnitten vereinbarten Regelungen. Alle weiteren Anspr\u00fcche, insbesondere Gew\u00e4hrleistungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche, Anspr\u00fcche wegen Lieferverz\u00f6gerung oder Unm\u00f6g-lichkeit gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, derartige Anspr\u00fcche beruhen auf von uns zu vertretender grober Fahrl\u00e4s-sigkeit oder Vorsatz. Im Fall von uns zu vertretender grober Fahrl\u00e4ssigkeit wird unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a716 \u2013 Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>Wir sind befugt, uns im Zuge der Gesch\u00e4ftsbeziehung bekanntgewordene Daten \u00fcber den K\u00e4ufer, gleich ob diese vom K\u00e4ufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, d. h. zu speichern, zu \u00fcbermitteln, zu ver\u00e4ndern und zu l\u00f6schen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a717 \u2013 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Soweit der K\u00e4ufer\/Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6-gen ist, ist Leverkusen\/K\u00f6ln ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen des K\u00e4ufers\/Bestellers und unsererseits ist Leverkusen.<br>(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen un-wirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unserer Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<br>(3) Unsere bisherigen Verkaufsbedingungen treten hiermit au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Egeln, im September 2021<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-serwo-red-color has-text-color wp-block-heading\">Serwo Automotive<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 1 \u2013 Geltung der Bedingungen, anwendbares Recht<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Beziehungen zwischen uns und unserenK\u00e4ufern\/Bestellern gilt deutsches Recht unter Ausschluss desUN-Kaufrechtes und des deutschen Internationalen Privatrechtes.<br>(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieserGesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers\/Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdr\u00fccklichschriftlich zugestimmt haben.<br>(3) Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich best\u00e4tigt werden; die Schriftformabrede kann nicht m\u00fcndlich aufgehoben werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 2 \u2013 Angebot und Vertragsabschlu\u00df<\/h3>\n\n\n\n<p>unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Best\u00e4tigung. Das gleiche gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen,Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden.<br>(2) Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<br>(3) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusagen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 3 \u2013 Preise<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Ma\u00dfgebend sind die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.<br>(2) Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk Leverkusen-Opladen ausschlie\u00dflich Verpackung. Erfolgt eine Fakturierung in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung, so ist bei Zahlung von dem Kurswerte auszugehen, welcher zur Zeit des Rechnungsdatums f\u00fcr den Zahlungsort Leverkusen ma\u00dfgeblich ist.<br>(3) Erh\u00f6hen sich nach Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung, aber vor unserer Lieferung bzw. einer Teillieferung unsere Gestehungskosten um mehr als 5 %, so sind wir berechtigt, die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Preise entsprechend den durch die Erf\u00fcllung des Auftrags entstehenden Mehrkosten zu erh\u00f6hen, wenn die Lieferung sp\u00e4ter als 30 Tage nach Auftragsbest\u00e4tigung erfolgt. Im Falle einer Erh\u00f6hung von mehr als 10 % des in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preises ist der K\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 4 \u2013 Lieferzeiten<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Liefertermine oder -fristen, die f\u00fcr uns verbindlich sein sollen, bed\u00fcrfen hierzu der schriftlichen Best\u00e4tigung. Lieferfristen f\u00fcr Anfertigungen nach Kundenwunsch beginnen erst nach Vorliegen der genehmigten Muster\/Korrekturabz\u00fcge. Ist ein verbindlicher Termin nach dem Kalender bestimmt, kommen wir gleichwohl nicht in Verzug, wenn nicht der K\u00e4ufer die Leistung schriftlich unter Fristsetzung anmahnt.<br>(2) Lieferungs-und Leistungsverz\u00f6gerung aufgrund von h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen u. \u00e4., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren UnterIieferanten eintreten,bei Maschinen-und Werkzeugbruch und St\u00f6rung der Materiallieferung \u2013haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Frist\u00fcberschreitungen oder Nichtlieferung haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie auf nicht rechtzeitiger, ausbleibender oder fehlerhafterLieferung unserer Unterlieferanten beruhen. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der K\u00e4ufer kann aus der Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit oder dem R\u00fccktritt unsererseits keine Schadenersatzanspr\u00fcche gegen uns geltend machen.<br>(3) Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate dauert, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzungberechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teiles des Vertrages zur\u00fcckzutreten. Auch in diesem Falle stehendem K\u00e4ufer Schadensersatzanspr\u00fcche gegen uns nicht zu, soweit wir den Grund zum R\u00fccktritt nicht mindestens grob fahrl\u00e4ssig verursacht haben.<br>(4) Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus irgendeinem mit uns geschlossenen Vertragin Verzug, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist und gleichzeitiger Androhung der Erf\u00fcllungsablehnung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Der Schadensersatz betr\u00e4gt 10 % der Auftragssumme, wobei uns der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehaltenbleibt. Geraten wir mit der Erf\u00fcllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer in Verzug, so ist der K\u00e4ufer seinerseits nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum R\u00fccktritt berechtigt,wenn wir den Verzug vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt haben.<br>(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Ist ein Raten-, Sukzessiv-oder Teillieferungsvertrag vereinbart, sind wir zu vom vereinbarten Umfang abweichenden Lieferungen nur verpflichtet,wenn wir eine entsprechende Abforderung schriftlich best\u00e4tigt haben.<br>(6) Bei Anzeige der Versandbereitschaft durch uns innerhalb einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist gilt dieLieferfrist als eingehalten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 5 \u2013 Gefahren\u00fcbergang<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Haben wir Versandbereitschaft gemeldet und ist Abholung durch den K\u00e4ufer vereinbart, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers. Transportmittel und Transportweg sind bei Fehlen anderer Weisungen dem Verk\u00e4ufer \u00fcberlassen. BeiAbholung durch den K\u00e4ufer ist dieser nicht berechtigt, etwaige Wartezeiten in Rechnung zu stellen, es sei denn, wir befinden uns zu diesem Zeitpunkt infolge eigener mindestens grober Fahrl\u00e4ssigkeit in Verzug.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 6 \u2013 Material und Ausf\u00fchrung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr Folien und Folienprodukte sind folgende technisch bedingte Toleranzen handels\u00fcblich und k\u00f6nnen als Grund f\u00fcr eine Beanstandung nicht anerkannt werden:<br>Mittlere Foliendicke &lt; 15 my: \u00b725 %, &gt;=15 my: \u00b715 %, &gt;=25 my: \u00b713 %<br>Anfertigungsmenge &lt;=200 kg: \u00b710 %, &gt;200 kg: \u00b77 %, &gt;1000 kg: \u00b75 %, &gt;5000 kg: \u00b74 %<br>sonstige Abmessungen: \u00b75 %(2) Wir behalten uns \u2013insbesondere bei Anfertigungsware \u2013eine Mehr-oder Minderlieferung bis zu 20 % der bestellten Mengen unter Berechnung der tats\u00e4chlichen Liefermenge vor.<br>(3) Bei Anfertigung von Erzeugnissen aus Papier und Kunststoff ist der Anfall fehlerhafter Ware technisch unvermeidbar. Ein fehlerhafter Anteil bis zu 4 % der Gesamtmenge kann nicht beanstandet werden, gleichg\u00fcltig, ob die M\u00e4ngel in der Verarbeitung oder im Druck liegen.<br>(4) Wir \u00fcbernehmen keine Garantie f\u00fcr Wanderungen von Weichmachern, paraffin\u00f6sen Farbstoffen und Bindemitteln und haften nicht f\u00fcr sich daraus herleitende Folgen. Auch haften wir nicht f\u00fcr die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen und Impr\u00e4gnierungen von Papieren und Kunststoffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 7 \u2013 Druck<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Korrekturabz\u00fcge werden einmalig unberechnet geliefert. Sie sind vom K\u00e4ufer auf Satz-und sonstige Fehlerzu \u00fcberpr\u00fcfen und uns druckreif erkl\u00e4rt zur\u00fcckzugeben. Wir haften nicht f\u00fcr vom Besteller \u00fcbersehene Fehler. Bei \u00c4nderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschlie\u00dflich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des K\u00e4ufers. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden vonuns infolge Unleserlichkeit des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der DruckvorlageerforderIiche Ab\u00e4nderungen, insbesondere Autorenkorrekturen, nach der daf\u00fcr aufgewendeten Arbeitszeitberechnet. Korrekturabz\u00fcge in verschiedener oder mehrfarbiger Ausf\u00fchrung werden in jedem Falle in Rechnung gestellt.<br>(2) F\u00fcr Drucke werden normale Farben verwendet. Besondere Anspr\u00fcche an die Farben sind Bestandteil des Auftrages und m\u00fcssen deshalb bei Auftragserteilung ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Wir behalten uns geringf\u00fcgige Farbabweichungen vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Minderung. Bei Drucken mit Bronzefarben lehnen wir jede Haftung von Oxidationssch\u00e4den ab. Auch f\u00fcr die Lichtbest\u00e4ndigkeit, Lichtechtheit, Ver\u00e4nderlichkeit, Abriebfestigkeit und Wasserbest\u00e4ndigkeit der Druckfarben k\u00f6nnen wir keine Gew\u00e4hr \u00fcbernehmen.<br>(3) Wir sind berechtigt, auf den von uns hergestellten und vertriebenen Erzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma aufmerksam zu machen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 8 \u2013 Verf\u00fcgungs- und Schutzrechte<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Druckunterlagen (Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Klischees u. \u00e4.), die zur Ausf\u00fchrung von Bestellungen von unsgefertigt wurden, bleiben bis zur Vernichtung in unserem Besitz und Eigentum, auch wenn der K\u00e4ufer die anteiligen oder gesamten Kosten f\u00fcr diese Produktionsmittel \u00fcbernommen hat. Die Aufbewahrung und Instandhaltung \u00fcbernehmen wir unentgeltlich. F\u00fcr fremde Druckunterlagen \u00fcbernehmen wir nach Ablauf von 4 Wochen nach Auftragserledigung keine Haftung mehr. Tiefdruckzylinder werden 6 Monate nachA uftragserledigung gel\u00f6scht; alle \u00fcbrigen Druckunterlagen vernichten wir 2 Jahre nach Ablieferung der Ware ,auch wenn der K\u00e4ufer keine Freigabe erteilt.<br>(2) An Kostenvoranschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen, Modellen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und s\u00e4mtliche Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nur mit unserem Einvernehmen zug\u00e4nglich gemacht werden. Zu Angeboten geh\u00f6rige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen, insbesondere bei nicht erfolgter Auftragserteilung, an uns zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a7 9 \u2013 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den K\u00e4ufer jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheitengew\u00e4hrt, die wir auf Verlangen nach Wahl des K\u00e4ufers freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Eine Tilgungsbestimmung des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 366 Abs. 1, 367 Abs. 2 BGB, soweit sie nicht schon nach \u00a7 10 Abs. 1 dieser Bedingungen unbeachtlich ist, hindert den Fortbestand unserer nachstehenden Sicherungsrechte nicht.<br>(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f\u00fcr uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, da\u00df das (Mit-)Eigentum des K\u00e4ufers an der einheitlichen Sache anteilig entsprechend dem Rechnungswert auf uns \u00fcbergeht. Der K\u00e4ufer verwahrt das (Mit-)Eigentum f\u00fcr uns unentgeltlich. Ware, an welcher uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<br>(3) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht im Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalberin dem Umfang an uns ab, in welchem Anspr\u00fcche unsererseits gegen den K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df Abs. 1 bestehen. Wir erm\u00e4chtigen den K\u00e4ufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann insbesondere dann widerrufenwerden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<br>(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen.<br>(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013insbesondere Zahlungsverzug \u2013 sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrage.<br>(6) Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollst\u00e4ndigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten,die wir im Interesse des K\u00e4ufers eingegangen sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a710 \u2013 Zahlung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen porto-und spesenfrei 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des K\u00e4ufers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen.<br>(2) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst zwei Wochen nach Einl\u00f6sung des Schecks als erfolgt. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des K\u00e4ufers. Zahlungen an unsere Angestellten und Vertreter befreien den K\u00e4ufer nur dann, wenn unsere Angestellten und Vertreter mit einer Inkassovollmacht versehen sind, deren Vorlage der K\u00e4ufer vor Zahlung verlangen mu\u00df.<br>(3) Bei der \u00dcberschreitung des F\u00e4lligkeitsdatums sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt anVerzugszinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.<br>(4) Die Hereinnahme von eigenen oder fremden Schecks oder Wechseln bleibt uns in jedem Falle vorbehalten und erfolgt zahlungshalber. Erkl\u00e4ren wir uns mit der Hereinnahme eines Wechsels einverstanden, gilt dieses Einverst\u00e4ndnis nur unter der Bedingung, da\u00df der Wechsel uns sp\u00e4testens 10 Tage nach Rechnungsdatum vorliegt. Nach Fristablauf sind wir an unsere Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung nicht mehr gebunden. Bei der Hereinnahme von Schecks und Wechseln hat der K\u00e4ufer in jedem Fall s\u00e4mtliche Kosten und Diskontspesen zu \u00fcbernehmen.<br>(5) Kommt der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, l\u00f6st er insbesondere einen Scheck nicht ein, oder werden uns andere Umst\u00e4nde bekannt, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers infragestellen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch hinsichtlich anderer, noch nichterf\u00fcllter Vertr\u00e4ge zu verlangen und die Auslieferung weiterer Waren, auch hinsichtlich anderer Vertr\u00e4ge, bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung und Sicherung aller unserer Anspr\u00fcche zur\u00fcckzuhalten.<br>(6) Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unstreitig sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a711 \u2013 Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Gew\u00e4hrleistung betr\u00e4gt 6 Monate.<br>(2) M\u00e4ngelr\u00fcgen sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen bei Waren, die nach Anlieferung be- bzw. weiterverarbeitet werden oder als Gelegenheits-oder Sonderposten oder als Zweite Wahl verkauft wurden.<br>(3) Der K\u00e4ufer mu\u00df uns M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen; ma\u00dfgeblich ist der Eingang der R\u00fcge bei uns. Diese Verpflichtung obliegt dem K\u00e4ufer auch dann, wenn die Ware in seinem Auftrag an Dritte zur Auslieferung kommt. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind uns unverz\u00fcglichnach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Beruft sich der K\u00e4ufer auf verdeckte oder verborgene M\u00e4ngel, so ist er daf\u00fcr beweispflichtig, da\u00df die Mangelhaftigkeit der Ware nicht offenkundig war, bei Durchf\u00fchrung von Stichproben, da\u00df hierbei Fehler nicht aufgefallen sind. Ist hinsichtlich der von uns gelieferten Ware eine f\u00f6rmliche Abnahme durch den K\u00e4ufer vereinbart, so ist nach Durchf\u00fchrung dieser Abnahme die R\u00fcge von M\u00e4ngeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen; die Beweislast insoweit liegt beim K\u00e4ufer.<br>(4) Im Falle einer M\u00e4ngelr\u00fcge steht uns zur M\u00e4ngelbeseitigung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu. Schl\u00e4gt die M\u00e4ngelbeseitigung nach Ablauf einer angemessenen Frist fehl, kann der K\u00e4ufernach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages in dem Umfang, inwelchem die Nachbesserung oder Neulieferung fehlgeschlagen ist, verlangen. Durch die R\u00fccknahme beanstandeter Ware wird keine Verpflichtung zur Gew\u00e4hrleistung begr\u00fcndet.<br>(5) Eine Haftung f\u00fcr normale Abnutzung ist ausgeschlossen. M\u00e4ngelanspr\u00fcche (Nachbesserung oder Neulieferung) bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung vonder vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit.<br>(6) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns stehen nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.<br>(7) Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Produkte und schlie\u00dfe nsonstige Anspr\u00fcche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Eigenschaftszusicherungen, die den K\u00e4ufer gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern sollen. Aus solchen Sch\u00e4den haften wir jedoch nur bis zum dreifachen des Rechnungsbetrages, wobei dem K\u00e4ufer das Recht zum Nachweis eines h\u00f6heren Schadens, verursacht durch unsere mindestens grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, vorgehalten ist.<br>(8) Zur Leistung von Schadensersatz f\u00fcr M\u00e4ngel oder M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den sind wir im \u00fcbrigen nur bei Vorliegen vom K\u00e4ufer zu beweisender grober Fahrl\u00e4ssigkeit bzw. Vorsatzes verpflichtet. Im Fall von uns zu vertretender grober Fahrl\u00e4ssigkeit wird unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a712 \u2013 Konstruktions\u00e4nderungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Technische \u00c4nderungen unserer Erzeugnisse, insbesondere Abweichungen von Mustern fr\u00fcherer Lieferungen in Ausf\u00fchrung und Werkstoff behalten wir uns ohne vorherige Ank\u00fcndigung vor. Solche \u00c4nderungen berechtigenden K\u00e4ufer nur dann zu einer R\u00fcge, wenn die vertraglich vorgesehene Funktion der Erzeugnisse dadurch beeintr\u00e4chtigt wird, wof\u00fcr der K\u00e4ufer beweispflichtig ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a713 \u2013 Patente<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Benutzung an uns eingesandter Zeichnungen, Skizzen, Modelle usw. haftet ausschlie\u00dflichder K\u00e4ufer. Gegebenenfalls wird der K\u00e4ufer uns von Anspr\u00fcchen Dritter aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte freistellen. Wir sind zu einer Nachpr\u00fcfung der vorbezeichneten Unterlagen in Bezug aufbestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a714 \u2013 Vertraulichkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>Falls nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a715 \u2013 Haftungsbegrenzung<\/h3>\n\n\n\n<p>Unsere Haftung regelt sich ausschlie\u00dflich nach den in den vorstehenden Abschnitten vereinbartenRegelungen. Alle weiteren Anspr\u00fcche, insbesondere Gew\u00e4hrleistungs-und Schadensersatzanspr\u00fcche, Anspr\u00fcche wegen Lieferverz\u00f6gerung oder Unm\u00f6glichkeit gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, derartigeAnspr\u00fcche beruhen auf von uns zu vertretender grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz. Im Fall von uns zuvertretender grober Fahrl\u00e4ssigkeit wird unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a716 \u2013 Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>Wir sind befugt, uns im Zuge der Gesch\u00e4ftsbeziehung bekanntgewordene Daten \u00fcber den K\u00e4ufer, gleich ob diese vom K\u00e4ufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten,d. h. zu speichern, zu \u00fcbermitteln, zu ver\u00e4ndern und zu l\u00f6schen.Weitere Informationen finden Sie in unserer&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.serwo.eu\/de\/datenschutz\/\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-dark-grey-color has-text-color wp-block-heading\">\u00a717 \u2013 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Soweit der K\u00e4ufer\/Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Leverkusen\/K\u00f6ln ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnisergebenden Streitigkeiten. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen des K\u00e4ufers\/Bestellers und unsererseitsist Leverkusen.<br>(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungenunserer Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<br>(3) Unsere bisherigen Verkaufsbedingungen treten hiermit au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Leverkusen, im September 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Serwo Packaging \u00a7 1 \u2013 Geltung der Bedingungen, anwendbares Recht (1) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Beziehungen zwischen uns und unseren K\u00e4ufern\/Bestellern gilt deut-sches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des deutschen Internationalen Privatrechtes.(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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